Seniorenbund Liechtenstein



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9494 Schaan
Liechtenstein
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sekretariat@seniorenbund.li
Geschichte des LSB
Der Liechtensteinische Seniorenbund (LSB) wurde am 11. Juni 1994 in Mauren gegründet. Rund 300 interessierte Seniorinnen und Senioren aus Liechtenstein nahmen an der Gründungsversammlung teil. Zur ersten Präsidentin wurde Frau Rita Büchel aus Ruggell gewählt. Vorab wurden die ersten Statuten des Vereins von den anwesenden Mitgliedern genehmigt und in Kraft gesetzt.
Weitere Präsident/innen:
Gebhard Näscher, Gamprin (1996 bis 2000), Josef Bühler, Triesen/Maria Marxer, Bendern/Berti Malin, Mauren (2000 bis 2002), Josef Bühler, Triesen (2002 bis 2006)
An der Mitgliederversammlung 2006 wurde Christl Gstöhl-Jehle als neue Präsidentin an die Spitze des LSB gewählt. An derselben Mitgliederversammlung wurden diverse Statutenänderungen vorgenommen (Übernahme von Sen-Sen) und von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Weitere Präsident/innen:
Gebhard Näscher, Gamprin (1996 bis 2000), Josef Bühler, Triesen/Maria Marxer, Bendern/Berti Malin, Mauren (2000 bis 2002), Josef Bühler, Triesen (2002 bis 2006)
An der Mitgliederversammlung 2006 wurde Christl Gstöhl-Jehle als neue Präsidentin an die Spitze des LSB gewählt. An derselben Mitgliederversammlung wurden diverse Statutenänderungen vorgenommen (Übernahme von Sen-Sen) und von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Ziel und Zweck
Der Liechtensteiner Seniorenbund (LSB) nimmt in Liechtenstein die Interessen aller älteren Menschen wahr. Er ist ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein von und für Senior/innen in Liechtenstein. Die Hauptaufgaben des LSB bestehen insbesondere:
• in der Wahrung der Interessen der in Liechtenstein wohnhaften Senior/innen
• in der Unterstützung von Senior/innen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens, damit sie weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
• in der Förderung der gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftliche Anerkennung der Senior/innen
• in der Unterstützung der Senioren in ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechende Lebensführung im Sinne der Europäischen Charta der Senioren
• durch Hilfestellungen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens an ältere Menschen mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten, insbesondere auch Besuchs- und Fahrdienste
• durch ein Mitspracherecht (z. B. bei Vernehmlassungen zu Gesetzes-Vorlagen)
• in der Wahrung der Interessen der in Liechtenstein wohnhaften Senior/innen
• in der Unterstützung von Senior/innen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens, damit sie weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
• in der Förderung der gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftliche Anerkennung der Senior/innen
• in der Unterstützung der Senioren in ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechende Lebensführung im Sinne der Europäischen Charta der Senioren
• durch Hilfestellungen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens an ältere Menschen mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten, insbesondere auch Besuchs- und Fahrdienste
• durch ein Mitspracherecht (z. B. bei Vernehmlassungen zu Gesetzes-Vorlagen)

