Rentenerhöhung – zu früh gefreut?
Nach dem Rentenstillstand seit 2011 können sich die AHV-Rentner aufgrund der jüngsten Gesetzesänderung - der Rückkehr zum Mischindex bei der Bestimmung der Teuerungsanpassung - ab dem 1.1. 2023 über eine Rentenanpassung von 2.6%. freuen. Im Portemonnaie des Bezügers einer ordentlichen Minimalrente bzw. Maximalrente finden sich so monatlich 30 bzw. 60 Franken mehr als bisher.
Auch die Renten bei den sogenannten Besitzstandfällen wurden um 2.6% erhöht, was sich allerdings in den Portemonnaies dieser Rentner kaum oder gar nicht bemerkbar macht. Manche erhalten nur wenige Franken mehr, andere gehen überhaupt leer aus. Der – verständliche - Unmut darüber zeigt sich in etlichen Leserbriefen.
Der Grund dafür liegt darin, dass bei früheren Gesetzesrevisionen, z. B. bei der Erhöhung des Rentenalters, die Renten neu kalkuliert wurden. Wenn diese nun tiefer ausfiel als die bisherige Rente, wurde aufgrund der beschlossenen Besitzstandwahrung die Rente in bisheriger Höhe ausbezahlt. Teuerungsanpassungen allerdings richten sich nach der neu berechneten tieferen Rente. Erhielte ein Rentenbezüger beispielsweise nach der Neukalkulation statt 1515 Franken nur noch 1480 Franken, werden ihm weiterhin 1515 Franken ausbezahlt; die Teuerungsanpassung von 2.6% - rund 40 Franken – wird aber zu den 1480 Franken addiert und der Bezüger erhält nun 1520 Franken ausbezahlt, nur 5 Franken mehr als bisher. Bei der nächsten Teuerungsanpassung von beispielsweise 2% würde die Erhöhung um 30 Franken zu den 1520 Franken (und nicht mehr zu den 1480 Franken) addiert, da der im Hintergrund geführte und laufend an die Teuerung angepasste neu kalkulierte Rentenbetrag den früheren Rentenbetrag erreicht hat.
Mit der jüngsten Gesetzesrevision sind wieder regelmässige, in der Regel alle 2 Jahre erfolgende, Teuerungsanpassungen möglich. Auch die Renten bei den Besitzstandfällen erreichen mit den regelmässigen Anpassungen in absehbarer Zeit den früheren Rentenbetrag, sodass die folgenden Rentenanpassungen nicht nur «virtuell, im Hintergrund» wirksam werden. sondern sich auch real im Portemonnaie bemerkbar machen. Jedoch ist nach einem derart langen Rentenstillstand die Enttäuschung der betroffenen Rentner mehr als verständlich, bei denen in dieser Teuerungsrunde wenig im Geldbeutel ankommt.
Auch wenn dieser Sachverhalt schon vor bzw. zum Zeitpunkt der Gesetzesinitiative bekannt war, gemäss der AHV auch den betroffenen AHV-Rentnern, rüttelt das nicht daran, dass die Gesetzesinitiative ein erfolgreicher Weg war, um künftig wieder regelmässige Rentenanpassungen zu ermöglichen, und zwar für alle Rentner.
Der Vorstand des Liechtensteiner Seniorenbundes