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03.10.2024

31. Oktober 2024 - Frist zur Einreichung des Antrags auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Der Antrag kann online oder persönlich bei einem Termin beim Amt für Soziale Dienste eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und Kontaktnummern hier im Beitrag ersichtlich.

 

 

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Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten. Die Anträge auf Prämienverbilligung sind jeweils bis 31. Oktober an das Amt für Soziale Dienste zu richten. Das Antragsformular, das Merkblatt sowie die Vorlage für eine Vollmacht für die Einholung einer Erwerbsbescheinigung stehen Ihnen im Onlineschalter zur Verfügung. Weitere Informationen hier:

 

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Prämienverbilligung haben alle in Liechtenstein versicherten Personen, deren massgebender Erwerb die nachstehend aufgeführten Erwerbs­grenzen nicht überschreitet:

für alleinstehende / alleinerziehende Personen:                                     CHF 65'000

für verheiratete Personen / Personen in einer Lebensgemeinschaft     CHF 77'000

 

Der Anspruch auf Beiträge richtet sich nach dem massgebenden Erwerb der versicherten Person sowie des Ehegatten, eingetragenen oder faktischen Lebenspartners (Konkubinat) bzw. der Ehegattin, eingetragenen oder faktischen Lebenspartnerin (Konkubinat) aus dem Steuerjahr 2023. Personen, die in einer eingetragenen oder faktischen Lebenspartnerschaft leben, sind verheirateten Personen gleichgestellt. Bei gerichtlich getrennten Ehepaaren besteht das Eheband weiterhin und diese werden wie Ehegatten berechnet.

Für die familiären Verhältnisse sind die im Zentralen Personenregister erfassten «Zentralen Stammdaten» per 31.12.2023 massgebend. Für Versicherte mit Unterhaltsansprüchen gegenüber den Eltern richtet sich der Prämienverbilligungsanspruch bis zum 20. Lebensjahr nach dem Erwerb der Eltern. Bei Personen, welche das 20. Lebensjahr im Laufe des Jahres 2024 vollenden, richtet sich der Anspruch auf Prämienverbilligung im Folgejahr, das heisst im Jahr 2025, nach ihrer eigenen Steuerveranlagung.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass pro Person ein Antrag auszufüllen ist. Ehepaare füllen somit zwei separate Anträge aus.

 

Antrag online einreichen und weitere Informationen:

Prämienverbilligung in der Krankenversicherung - Versicherung - Bildung - Privatpersonen - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)

 

Antrag persönlich einreichen:

Termin beim Amt für Soziale Dienste vereinbaren:

 

Fachbereich Prämienverbilligung

Tel.: +423 236 72 62

Tel.: +423 236 72 75

E-Mail: praemienverbilligung(at)llv.li