Frist: Antrag auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Endet am: 31.10.2026 , 16:01 Uhr
Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge.
Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten.
Erwerbsgrenzen:
- Für alleinstehende / alleinerziehende Personen: CHF 65'000
- Für verheiratete Personen / Personen in einer Lebensgemeinschaft: CHF 77'000
Die Anträge auf Prämienverbilligung sind jeweils bis 31. Oktober an das Amt für Soziale Dienste zu richten.
Die Antragstellung für das Antragsjahr 2026 ist bereits heute möglich. Unser Tipp: Erledigen Sie es jetzt - In wenigen Minuten ist der Antrag ausfgefüllt und Sie verpassen dadurch nicht die Frist.
Wer den Antrag nicht online einreichen kann oder eine Hilfestellung benötigt, kann sich an die Informations- und Beratungsstelle Alter des Seniorenbundes wenden (Tel. +423 230 48 01) oder direkt beim Amt für Soziale Dienste einen Termin vereinbaren (Tel. +423 236 72 62, Frau Tescari-Beck / +423 260 13 36, Frau Ursula Stähli).
