Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten. 
Erwerbs­grenzen: 
Für alleinstehende / alleinerziehende Personen:                                     CHF 65'000
Für verheiratete Personen / Personen in einer Lebensgemeinschaft:
CHF 77'000 

Webseite: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung - Finanzielle Hilfen - Amt für Soziale Dienste - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung

Wer den Antrag nicht online einreichen kann oder eine Hilfestellung benötigt, kann sich an die Informations- und Beratungsstelle Alter des Seniorenbundes wenden Tel. +423 230 48 01 oder direkt beim 
Amt für Soziale Dienste einen Termin vereinbaren:
Tel. +423 236 72 62, Frau Tescari-Beck 
Tel. +423 260 13 36, Frau Stähli